05.02.2010Mit Hilfe des Gleichgewichtszinses zur richtigen AnlageentscheidungZinsjäger, die ihr Geld heute etwas länger anlegen und dabei kein Risiko eingehen wollen, haben die Qual der Wahl: Sie können sich für dreijährige Anlagen wie Sparbriefe entscheiden. Hier gibt es je nach Anlagebetrag zwischen etwa zwei und drei Prozent Jahreszins. Oder sie wählen eine fünfjährige Investitionsdauer. Allerdings winken dort meist nur um etwa 0,5 bis 1,0 Prozentpunkte höhere Erträge.Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Anleger die berechtigte Frage, ob es da nicht sinnvoller sei, ihr Geld zunächst trotz geringerer Rendite über einen kürzeren Zeitraum zu investieren und für die Anschlussanlage auf künftig steigende Marktzinsen zu setzen. Das Problem: Im Voraus lässt sich diese Frage nicht verlässlich beantworten. Denn die Antwort liefert der Zinsmarkt erst bei Fälligkeit der Erstanlage. Ein Trost: Völlig aus dem Bauch heraus muss die Anlageentscheidung dennoch nicht getroffen werden. Schon heute lässt sich nämlich exakt ausrechnen, wie hoch der Anschlusszins bei der Wiederanlage ausfallen muss, damit sich die zweigeteilte Anlagestrategie rechnet. Gesucht wird der sogenannte Gleichgewichtszins. Dabei handelt es sich um den Anschlusszinssatz, bei dem beide Anlagestrategien das gleiche Ergebnis liefern. Konkret steht dahinter die Frage: „Wie hoch muss der Zins bei der Wiederanlage ausfallen, damit sich die Kombination aus zwei kürzerfristigen Anlagen im Vergleich zur Wahl einer Langfristanlage rechnet?“ Wie die Berechnung des Gleichgewichtszinses konkret erfolgt, verdeutlicht ein Beispiel: Angenommen, ein Anleger überlegt sich, ob er 10.000 Euro für fünf Jahre zu jährlich drei Prozent Zinsen fest anlegen soll oder ob er sich bei einem Zins von 1,5 Prozent zunächst für nur zwei Jahre bindet und anschließend auf einen Anstieg der Marktzinsen hofft. Gesucht ist der Wiederanlagezinssatz, ab dem nach zwei Jahren die Zwei-Schritt-Strategie lohnenswerter ist als die heutige Wahl der Fünf-Jahres-Anlage. Der Weg zum Ergebnis führt über drei Rechenschritte:Zunächst wird das Endkapital der fünfjährigen, mit drei Prozent verzinsten Anlagevariante ermittelt. Die jährliche Zinsgutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern umgehend wieder angelegt. Mit Zinsen und Zinseszinsen sind es 11.593 Euro. Dann erfolgt die Berechnung des Endkapitals der zweijährigen Anlage: bei 1,5 Prozent Jahreszins 10.302 Euro. Im dritten Schritt muss nun der Zins ermittelt werden, mit dem aus 10.302 Euro nach weiteren drei Jahren 11.593 Euro werden. Dieser Gleichgewichtszins liegt im Beispiel bei 4,01 Prozent. Geht der Anleger in seiner Zinserwartung heute davon aus, dass in zwei Jahren für dreijährige festverzinsliche Anlagen mehr als 4,01 Prozent gezahlt werden, sollte er sich für die Zwei-Schritt-Strategie entscheiden. Bestehen Zweifel an einem solchen Zinsanstieg, gibt es nur eine Konsequenz: Den Anlagezins heute für fünf Jahre festmachen. Tipp: Exakt lässt sich der Gleichgewichtszins nur mit Computerhilfe berechnen. Fast zum selben Ergebnis kommt der Anleger in Zeiten niedriger Zinsen jedoch auch per Faustformel. Dazu wird der jährliche Anlagezinssatz mit der Laufzeit der längeren Variante multipliziert – im genannten Beispiel ergeben drei Prozent mal fünf Jahre eine prozentuale Zinssumme von 15. Dasselbe erfolgt mit der kurzen Variante, wo zwei Jahre mal 1,5 Prozent zusammen drei Prozent ergeben. Die Differenz zwischen beiden Summen in Höhe von 12 Prozent wird dann durch die die Anzahl der verbleibenden Jahre geteilt. Daraus ergibt sich ein überschlägiger Gleichgewichtszins von jährlich vier Prozent. Die minimale Ungenauigkeit ist darauf zurückzuführen, dass bei dieser Faustformel der Zinseszinseffekt unberücksichtigt bleibt. Aktuelle Meldungen
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