09.06.2009
 

Bausparverträge sind übertragbar

Der erste Schritt zum Eigenheim ist oft ein Bausparvertrag. Auf 119,5 Mrd € summierten sich Ende März 2009 nach Angaben der deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland. Was aber tun, wenn ein Bausparvertrag entgegen der anfänglichen Planung nicht mehr benötigt wird? Oft genug ändern sich die ursprünglichen Ziele von Bauwilligen.

Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat zum Beispiel die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liegt eine Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt in der Regel jedoch zu.

Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann zum einen ausreichende Bonität nachweisen und ist zum anderen Angehöriger gemäß § 15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Über-tragung auf Nichtangehörige zu. Die Bausparkassen können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings auch andere Regeln festlegen. Man sollte sich deshalb bei seinem Kundenberater über diese informieren.

Weitere Informationen für Verbraucher zu den Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter www.infos-finanzen.de .
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