24.03.2010
 

BHW Bausparkasse im Interview - Mit Förderung ins Eigenheim?

BHW Bausparkasse im Interview - Mit Förderung ins Eigenheim?Bonn - Mehr als 300.000 Wohn-Riester-Verträge wurden 2009 abgeschlossen. Doch die Eigenheimrente gilt immer noch als kompliziert – da verzichten viele Deutsche lieber auf die Förderung. Zu Unrecht, meint BHW-Experte Bernd Neuborn und beantwortet häufig gestellte Fragen.
 

Herr Neuborn, für wen lohnt sich der Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrags?

 
Für alle, die konkret den Kauf oder Bau einer neuen Immobilie planen. Und für alle Unentschlossenen, die eventuell später in die eigenen vier Wände investieren wollen, aber mit Wohn-Riester schon jetzt das notwendige Eigenkapital aufbauen möchten. Auch Eigenheimbesitzer können einen Vertrag nutzen, um ihr Haus oder ihre Wohnung bei Renteneintritt zu entschulden.
 

Und wer profitiert am meisten?

 
Besonders Familien kommen durch die Kinderzulage in den Genuss einer hohen Förderung. Für viele Geringverdiener wird der Erwerb von Wohneigentum durch Wohn-Riester erst möglich. Besserverdiener profitieren von steuerlichen Vorteilen. Dazu geben sie die geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung an.
 

Was sollten Förderwillige beachten?

 
Es wird nur der Erwerb von selbst genutzten Immobilien gefördert, nicht aber Modernisierungsmaßnahmen oder energetische Sanierung. Gesetzlich festgeschrieben ist, dass das Wohneigentum auch in der Rentenzeit selbst genutzt und dass bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres das Riester-Darlehen komplett getilgt sein muss. Dann wird es nachgelagert besteuert.
 

Viele verstehen die Bedeutung der „nachgelagerten Besteuerung“ nicht.

 
Das ist auch nicht einfach. Bei allen staatlich geförderten Produkten zur Altersvorsorge ist der Sparer in der Ansparphase steuerbefreit. Bei Wohn-Riester zahlt er erst mit Eintritt in die Rente Steuern auf das geförderte Kapital. Sobald die Immobilie abbezahlt ist, sollten die Besitzer das frei werdende Geld anlegen und Rücklagen bilden. So können sie die Steuern auf einen Schlag mit einem Rabatt von 30 Prozent tilgen, oder in Raten bis zum 85. Lebensjahr zahlen.
 

Fördert Wohn-Riester auch den Alterssitz im Ausland?

 
Ja, der Europäische Gerichtshof hat im September 2009 entschieden, die Riester-Förderung europatauglich zu machen. Deutsche können in Zukunft im EU-Land ihrer Wahl leben und bauen – und dafür die volle Förderung aller Riester-Produkte in Anspruch nehmen. Der deutsche Gesetzgeber plant, diese Entscheidung zeitnah umzusetzen.
 

 

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