10.03.2011

Betrügerische Lastschriften

Nur regelmäßige Kontokontrolle schützt vor Abzock-Masche

Am Anfang der Abzock-Masche steht eine Gutschrift: Gauner, die an die Kontonummer von Bankkunden kommen möchten, überweisen oft einfach auf gut Glück einen oder wenige Cent auf ein beliebiges Girokonto. Kommt anschließend von der Bank keine Fehlermeldung, dann existiert das Konto tatsächlich. Anschließend buchen Betrüger bei arglosen Bankkunden meist kleinere bis mittelgroße Beträge durch den Einzug per Lastschrift vom Konto ab. Den Namen des Kontoinhabers benötigen sie dabei gar nicht. Erfolgt doch nach den seit 2009 geltenden gesetzlichen Regeln bei Überweisungen und Lastschriften kein Abgleich mehr zwischen Kontonummer und Kontoinhaber.

Bankkunden müssen auf dem Schaden aber nicht sitzen bleiben. Sie können sich recht einfach gegen solche Betrugsversuche wehren. Im klassischen Einzugsermächtigungsverfahren kann eine Lastschrift nämlich innerhalb von sechs Wochen nach dem Zeitpunkt des auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschlusses per Widerruf kostenlos zurückgeholt werden. Das bedeutet: Führt die Bank den Abschluss quartalsmäßig durch, was bei privaten Girokonten die Regel ist, dann bleiben dem Bankkunden bis zu viereinhalb Monate Zeit zum Stornieren. Handelt es sich um eine innerhalb des europäischen SEPA-Systems ausgeführte Lastschrift, kann der Widerruf innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung erfolgen. Selbst nach Ablauf der Fristen ist das Geld aber nicht zwangsläufig verloren. Weist der Geschädigte glaubhaft nach, dass er dem Abbuchenden keine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann er das Geld noch bis zu 13 Monate nach der Abbuchung wieder zurückholen.

Tipp: Jeder Bankkunde sollten regelmäßig seine Kontoauszüge kontrollieren und dabei das Augenmerk auch auf kleinere „krumme“ Beträge richten. Enthält der Kontoauszug eine Abbuchung, deren Herkunft unklar ist, sollte bei der Hausbank nachgefragt und im Betrugsfall schnellstmöglich die Rückholung des Betrags veranlasst werden.

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