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Börsenlexikon

Mit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden.

Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag gibt die Obergrenze der nicht zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Sparerfreibetrag liegt momentan bei 750 Euro für Ledige, für Ehepaare bei 1.500 Euro (Stand März 2008). Am 01.01.2009 wird der Sparerfreibetrag durch den Sparerpauschbetrag abgelöst, der bereits Werbungskosten beinhaltet. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Der Sparerpauschbetrag beträgt dann 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Ehepaare.



 

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