Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. SolidaritätszuschlagDer Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist ein Steuerzuschlag, amtsdeutsch Ergänzungsabgabe, auf die in Deutschland entrichteten Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer. Der Soli wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit abzufangen. Daher auch der Name. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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