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Börsenlexikon

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Sicherungsabtretung

Die Abtretung, häufig auch Sicherungsabtretung genannt, dient der Sicherung eines Kredits bzw. Darlehens. Der Schuldner bzw. Kreditnehmer tritt eigene Forderungen, die er an Dritte hat, an den Kreditgeber ab. Dieser kann sich für den Fall, dass sein Schuldner den Kredit nicht mehr bedienen kann, an diese Dritten wenden und die Ansprüche als Ausgleich für den Kreditausfall geltend machen. Welche Art Forderungen abgetreten werden können ist gesetzlich geregelt. Die Abtretung wird auch Zession genannt.






Siehe auch:
Abtretung
 

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