Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. RückkaufswertDer Begriff Rückkaufswert wird meist in Zusammenhang mit (Kapital-)Lebensversicherungen verwendet. Er bezeichnet hierbei den Wert, den das Versicherungsunternehmen bereit bzw. verpflichtet ist zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig vom Vertrag zurücktritt. In Deutschland ist er in §176 der Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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