Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. QuellensteuerAls Quellensteuer wird die nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer auf Zinsen und Dividenden (aber auch auf den Lohn) bezeichnet. Sie wird unmittelbar am Ort der Quelle ohne besondere Veranlagung erhoben. In Deutschland beträgt die Quellensteuer auf Kapitalerträge derzeit 30 Prozent und wird von der z. B. depotführenden Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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