Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. LeasingnehmerDer Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Investitionsobjekt, das sogenannte Leasingobjekt vom Leasinggeber gegen Zahlung (Leasingentgelt) zur Nutzung überlassen bekommt. Dies ist vertraglich im Leasingvertrag geregelt. Im Gegensatz zum Mieter muss der Leasingnehmer für Wartungs- und Instandhaltungskosten aufkommen. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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