Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. LeasinggeberEin Leasinggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die nach dem Abschluss eines Leasingvertrages ein Leasinggut dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt. Ähnlich einem Mietvertrag werden dabei i.d.R. Ratenzahlungen vereinbart, die der Leasingnehmer zu entrichten hat. Im Unterschied zu einem Vermieter bei einem eingegangen Mietverhältnis muss allerdings nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer für Wartungs- und Instandhaltungskosten des Leasinggutes aufkommen. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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