Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. KapitalgesellschaftKapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Körperschaften, die im Gegensatz zu Personengesellschaften nicht auf der persönlichen Haftung aller oder einzelner Anteilseigner basieren. Klassische Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die AG. Beiden Gesellschaften ist gemein, dass die Anteilseigner jeweils nur bis zur Höhe des von Ihnen eingebrachten Eigenkapitals haften. Die Entscheidung für die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft hat weitreichende juristische, steuerliche und publikationspflichtbezogene Folgen. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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