Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. Italienischer Einlagensicherungsfonds (Fondo Nazionale di Garanzia)In Italien gibt es zwei verpflichtend vorgeschriebene Garantiefonds für private Bankeinlagen. Es gibt den "Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi" für alle Privatbanken und den "Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo" für alle Genossenschaftsbanken. Einlagen werden bis zu einer Obergrenze von 103.291 Euro geschützt. Ein dritter Garantiefonds, der "Fondo Nazionale di Garanzia", deckt Forderungen im Wertpapierbereich im Fall einer Liquidation von Banken, Wertpapierfirmen, KAGs oder Brokern. Die Obergrenze bei diesen Kundenguthaben ist mit 20.000 Euro begrenzt. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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