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Börsenlexikon

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Inkasso

Inkasso bezeichnet ganz allgemein das Eintreiben von Forderungen und ist somit der abschließende Teil des Rechnungswesens eines Unternehmens. Das Inkasso kann jedoch auch durch Dienstleister wahrgenommen werden, insbesondere bei problematischen Forderungen oder aber bei Auslagerung des kompletten Rechnungswesens eines Unternehmens. Dabei sind verschiedene Varianten des Inkasso denkbar: Vom Einzug von Forderungen im Auftrag eines Unternehmens bis hin zum regelmäßigen und vollständigen Verkauf von Forderungen durch das Unternehmen, so genanntes Factoring. Inkasso dient damit letztlich immer der Generierung von Liquidität.



 

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