Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. GrundbuchEin Grundbuch ist ein von Gerichten oder Behörden geführtes Verzeichnis von Grundstücken. Darin sind die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke ebenso aufgelistet wie die damit verbundenen Rechte und Lasten, also beispielsweise besondere Nutzungsrechte wie Erbbaurecht, Weiderecht und Wohnrecht sowie Hypotheken. Grundbücher werden entweder als reale Druckwerke oder in elektronischer Form geführt. Änderungen von Grundbucheinträgen – etwa nach dem Verkauf eines Grundstücks – müssen bei der zuständigen staatlichen Stelle beantragt werden und benötigen die Zustimmung von allen Beteiligten. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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