Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. GläubigerDer Gläubiger nimmt in schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen die Gegenposition zum Schuldner ein. Während letzterer eine bestimmte Leistung, meist in Geld, schuldet, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Erfüllung, den er gegebenenfalls im Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzen kann. Etymologisch leitet sich Gläubiger aus dem lateinischen credere, glauben ab, bezeichnet also eine Person, die an die Leistungsfähigkeit und -willigkeit des Schuldners bzw. an den Wert gestellter Sicherheiten glaubt. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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