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Börsenlexikon

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Ersatzsicherungsgeschäft

Bei einem Ersatzsicherungsgeschäft wird eine Positionen im Portfolios durch Absicherung eines ähnlichen Basiswerts abgesichert. Dies kann nötig werden, weil es für den abzusichernden Basiswert keine Absicherung am Terminmarkt gibt. Es muss dann auf einen anderen Basiswert ausgewichen werden, dessen Kursverlauf im Regelfall sehr ähnlich zu der Entwicklung des abzusichernden Wertes verläuft. Besonders bei Rohstoffen kann dieses Vorgehen sinnvoll werden. Das Ersatzsicherungsgeschäft wird auch als Cross-Hedge bezeichnet.






Siehe auch:
Cross-Hedge
 

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