Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind seit 1998 verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Dies regelt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG). Die Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert hierbei den Zulassungsvorgang des jeweiligen Unternehmens und informiert nahezu automatisiert mit einer Mitteilung an die EdW, die dann dann die Mitgliedschaftsunterlagen vorbereitet, die Unterlagen anfordert und den zukünftigen Mitgliedsbeitrag berechnet. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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