Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. DarlehensvertragDer Darlehensvertrag bezeichnet nach deutschem Recht einen Vertrag desen Zweck die Gewährung und der Empfang eines Darlehens ist. Er ist ein beidseitig verpflichtender Vertrag und regelt die Ausgestaltung des Gebrauchs und der Rückzahlung der Darlehensgegenstände. Daneben beinhaltet er häufig die Verpflichtung zur Zahlung eines Zinses. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
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