Zurück BörsenlexikonMit dem Banking Lexikon immer wissen, worum es geht. Erklärungen zu allen Begriffen aus dem Bereich Banking schnell und einfach finden. DarlehenDer Begriff Darlehen bezeichnet nach deutschen Recht einen beidseitig verpflichtenden Vertrag. Gegenstand des Vertrages ist die zeitweilige Überlassung eines Sachgegenstandes bzw. Geldwertes. Neben der eigentlichen Rückzahlung ist der Darlehensnehmer häufig zur Zahlung eines Zinses verpflichtet. | FeedbackSie haben Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann lassen Sie es uns wissen!Kontaktieren Sie uns Anleger-Tools
Nächste Veranstaltungen
|