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Börsenlexikon

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wurde 2002 durch die Vorgabe des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz gegründet. Diese Behörde untersteht direkt dem Bundesfinanzministerium und hat die Aufgabe der gesamten Finanzaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu zählen die Aufsicht über alle Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen. Unter anderem überwacht die BaFin auch das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in Aktien und staatlichen Schuldtiteln sowie von ungedeckten Kreditderivaten (Credit Default Swaps).

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