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Börsenlexikon

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Bilanzierung nach HGB

Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) muss eine unternehmerische Bilanzierung in einer bestimmten Form erfolgen. Demnach stehen auf der Aktivseite der Bilanz das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und so genannte Rechnungsabgrenzungsposten. Zum Anlagevermögen gehören Sach- und Finanzanlagen sowie nicht materielle Vermögensgegenstände, das Umlaufvermögen umfasst Wertpapiere, Vorräte wie Roh- und Betriebsstoffe sowie Forderungen. Auf der Passivseite der Bilanz sind das vorhandene Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und ebenfalls Rechnungsabgrenzungsposten aufzuführen. Eine andere Bilanzierungsmöglichkeit ist bspw. die nach US-GAAP



 

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